Voraussetzung für eine Heimaufnahme ist eine anerkannte Pflegestufe. Bei Pflegestufe 0 bedarf es einer sogenannten Heimpflegebedürftigkeitsbescheinigung. Zur Finanzierung eines Heimplatzes werden die Rente, sonstige Einkünfte und das vermögen der Heimbewohner herangezogen. Zudem, wenn denn eine Pflegestufe vorliegt, Leistungen aus der Pflegeversicherung. Reicht all das nicht, gibt es noch Pflegewohngeld und Sozialhilfe (inklusive Taschengeld). Dass die Kinder etwas zur Finanzierung beisteuern müssen, sei sehr selten, sagt Ulrike Fischer-Stieneker vom Senioren-Beratungsbüro der Diakonie. Sie und Kerstin Schink vom Seniorenzentrum Gempt raten dazu, sich nach Möglichkeit vor einem möglichen Einzug in eine Alteneinrichtung ausführlich zu informieren. Das kann unter anderem im Beratungsbüro der Diakonie passieren, bei den Sozialdiensten in Krankenhäusern, in sogenannten Pflegestützpunkten – der nächste ist im Sozialamt Ibbenbüren –, im Internet und direkt in den Einrichtungen. Dort sollten sich Interessenten intensiv umsehen, mit der Heimleitung ebenso sprechen wie mit Bewohnern, sich das Konzept des Hauses vorstellen lassen oder auch den Speiseplan anschauen. Wichtig sei unter anderem, so Schink, wie individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner eingegangen werde. „Wir können natürlich nicht alle Wünsche erfüllen“, sagt sie. Aber zum Beispiel das Erstellen von Biografien erleichtere den Mitarbeitern das Eingehen auf die jeweiligen Bedürfnisse.
↧