Wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit gewerbsmäßigen Betrug in zehn respektive neun Fällen hat das Schöffengericht Ibbenbüren am Dienstag zwei Männer aus Lienen und Lengerich zu Freiheitsstrafen von 22 und 14 Monaten verurteilt.
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Wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit gewerbsmäßigen Betrug in zehn respektive neun Fällen hat das Schöffengericht Ibbenbüren am Dienstag zwei Männer aus Lienen und Lengerich zu Freiheitsstrafen von 22 und 14 Monaten verurteilt.