In Deutschland ist die Planfeststellung ein besonderes Verwaltungsverfahren für Bauvorhaben des Bundes und der Länder in gesetzlich besonders geregelten Fällen. Der abschließende Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt.
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In Deutschland ist die Planfeststellung ein besonderes Verwaltungsverfahren für Bauvorhaben des Bundes und der Länder in gesetzlich besonders geregelten Fällen. Der abschließende Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt.