„Das einzig Unstreitige ist, dass es eine körperliche Auseinandersetzung gegeben hat“, stellte der Richter fest, nachdem er den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt hatte.
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„Das einzig Unstreitige ist, dass es eine körperliche Auseinandersetzung gegeben hat“, stellte der Richter fest, nachdem er den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt hatte.