
„Sie haben die Bewährung gerade so eben bekommen“, machte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten nachdrücklich klar, wie haarscharf er über die Hürde der besonderen Gründe gekommen war. Das Schöffengericht Ibbenbüren hatte den 48-Jährigen wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, ein Strafmaß, das die Aussetzung zur Bewährung nur dann vorsieht, wenn besondere Gründe vorliegen.